Ratgeber › Kosten und Leistungen
Was zahlt die Pflegekasse? Leistungen 2026
Pflegegeld, Pflegedienst, Tagespflege, Entlastungsbetrag: Welche Leistungen Ihnen zustehen, hängt vom Pflegegrad ab. Hier finden Sie alle wichtigen Beträge für 2026 – und was sie für die Pflege zu Hause bedeuten.
Stand: Oktober 2026 · Beträge laut Bundesgesundheitsministerium

Die wichtigsten Beträge 2026 nach Pflegegrad
Pflegegrad 2
Pflegegeld
347 € im Monat
Pflegedienst (Sachleistung)
bis 796 € im Monat
Tagespflege
bis 721 € im Monat
Pflegegrad 3
Pflegegeld
599 € im Monat
Pflegedienst (Sachleistung)
bis 1.497 € im Monat
Tagespflege
bis 1.357 € im Monat
Pflegegrad 4
Pflegegeld
800 € im Monat
Pflegedienst (Sachleistung)
bis 1.859 € im Monat
Tagespflege
bis 1.685 € im Monat
Pflegegrad 5
Pflegegeld
990 € im Monat
Pflegedienst (Sachleistung)
bis 2.299 € im Monat
Tagespflege
bis 2.085 € im Monat
Pflegegrad 1: kein Pflegegeld und keine Sachleistung, aber der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für den Umbau der Wohnung.
Zusätzlich – in jedem Pflegegrad
131 € im Monat
Entlastungsbetrag, z. B. für Tagespflege, Kurzzeitpflege oder Hilfe im Alltag
3.539 € im Jahr
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (ab Pflegegrad 2)
42 € im Monat
für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, z. B. Handschuhe oder Bettschutzeinlagen
4.180 € je Maßnahme
für den Umbau der Wohnung, z. B. eine bodengleiche Dusche
Inhalt
- Pflegegeld oder Pflegedienst
- Tagespflege
- Entlastungsbetrag
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Behandlungspflege
- Was Sie selbst zahlen
- So hilft Brambor
- Quellen
Was kostet das für Sie?
Der Kostenrechner zeigt in wenigen Schritten, was die Pflegekasse zahlt und welchen Eigenanteil Sie tragen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Leistungen richten sich nach dem Pflegegrad (1 bis 5).
- Zu Hause wählen Sie Pflegegeld, Pflegedienst oder eine Kombination.
- Tagespflege kommt zusätzlich – ohne Kürzung.
- 131 € im Monat Entlastungsbetrag gibt es in allen Pflegegraden.
- 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (ab Pflegegrad 2).
- Medizinische Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse.
Pflegegeld, Pflegedienst oder beides?
Wer zu Hause gepflegt wird, hat drei Möglichkeiten:
- Pflegegeld: Angehörige oder Freunde pflegen, und Sie erhalten jeden Monat einen festen Betrag, über den Sie frei verfügen.
- Pflegesachleistung: Ein Pflegedienst wie Brambor übernimmt die Pflege und rechnet bis zum Höchstbetrag mit der Pflegekasse ab.
- Kombinationsleistung: Der Pflegedienst kommt für einen Teil der Aufgaben, den Rest übernehmen Angehörige. Das Pflegegeld verringert sich dann anteilig.

Beispiel Kombinationsleistung (Pflegegrad 3)
Der Pflegedienst rechnet im Monat 898,20 € ab – das sind 60 % von 1.497 €. Dann zahlt die Pflegekasse zusätzlich 40 % des Pflegegeldes von 599 € aus: 239,60 €.
Wer nur Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch zu Hause in Anspruch nehmen: in allen Pflegegraden einmal im halben Jahr, in den Pflegegraden 4 und 5 auf Wunsch auch vierteljährlich. Diese Besuche übernehmen wir gern. Zur Pflegeberatung →
Tagespflege: zusätzlich und ohne Kürzung
Für die Tagespflege gibt es ein eigenes Budget. Pflegegeld oder Pflegedienst bleiben daneben in voller Höhe erhalten. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege, Betreuung und die Fahrt zur Tagespflege und zurück.
Selbst zahlen Sie die Kosten für Verpflegung und Unterkunft sowie die Investitionskosten der Einrichtung. Dafür können Sie den Entlastungsbetrag von 131 € einsetzen. Unsere Tagespflegen →
Entlastungsbetrag: 131 € im Monat
Den Entlastungsbetrag bekommen alle Pflegebedürftigen zu Hause, schon ab Pflegegrad 1. Er wird nicht ausgezahlt, sondern erstattet: Sie setzen ihn unter bestimmten Voraussetzungen für Tagespflege, Kurzzeitpflege, den Pflegedienst oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag ein. Brambor rechnet Entlastungsleistungen über den Entlastungsbetrag ab – wir beraten Sie, was dafür infrage kommt.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 € im Jahr
Ist die pflegende Person krank, im Urlaub oder braucht eine Pause, springt die Verhinderungspflege ein – zu Hause, durch einen Pflegedienst oder andere Personen. Für die Zeit danach oder nach einem Krankenhausaufenthalt gibt es die Kurzzeitpflege in einer Einrichtung.
Für beide zusammen stehen ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 € im Jahr zur Verfügung, jeweils für bis zu acht Wochen. Während der Verhinderungspflege wird die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt. Unsere Kurzzeitpflege →
Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse
Medizinische Leistungen wie Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandswechsel heißen Behandlungspflege. Sie werden vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt – zusätzlich zu den Leistungen der Pflegekasse und auch ohne Pflegegrad.

Was Sie selbst zahlen
Die Pflegekasse zahlt feste Höchstbeträge. Kostet die Pflege mehr, zahlen Sie den Rest selbst (Eigenanteil). Reicht Ihr Einkommen dafür nicht, kann das Sozialamt einspringen (Hilfe zur Pflege). Mit unserem Kostenrechner sehen Sie schnell, womit Sie rechnen können.
So hilft Brambor
- Kostenlose Beratung: am Telefon, in unseren Büros oder bei Ihnen zu Hause
- Wir rechnen Pflegesachleistungen und Entlastungsleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
- Mit Ihrem Einverständnis übernehmen wir Anträge und Widersprüche für Sie.
- Wir zeigen Ihnen, wie Sie Pflegegeld, Pflegedienst, Tagespflege und Entlastungsbetrag am besten kombinieren.
Quellen
Bundesgesundheitsministerium: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick (PDF, Stand 04.11.2025)
Bundesgesundheitsministerium: Pflege zu Hause
Bundesgesundheitsministerium: Tages- und Nachtpflege
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.
Fragen zu Ihrer Situation?
Jede Pflegesituation ist anders. In einem kostenlosen Gespräch klären wir, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie sie am besten kombinieren.